3.9. Am 7. November 2025 reichte der Beistand der Vorinstanz einen Verlaufsbericht ein (act. 8 ff. in KEMN.2025.544). 3.10. Mit Beschluss vom 24. November 2025 sistierte die Vorinstanz das Verfahren KEMN.2025.544 bis am 31. Mai 2026. 3.11. Mit Verfügung vom 2. Dezember 2025 zog die Instruktionsrichterin der Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts des Kantons Aargau die Akten des Verfahrens KEMN.2025.544 bei. 3.12. Am 11. Dezember 2025 erfolgte eine weitere Eingabe des Beschwerdeführers. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: