4. Eventualiter sei der Kindsmutter im Beschwerdeverfahren betreffend aufschiebende Wirkung (XBE.2025.36) die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei ihr in der Person von Rechtsanwältin I._____ eine unentgeltliche Rechtsbeiständin zu bestellen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Beschwerdeführers (zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer)." 3.4. Am 4. Juni 2025 reichte die Mutter weitere Unterlagen zur Darlegung ihrer finanziellen Situation ein. 3.5. Mit Eingabe vom 25. Juni 2025 (Postaufgabe: 26. Juni 2025) reichte der Beschwerdeführer eine freigestellte Stellungnahme ein.