1.2. Nachdem die Kinderschutzgruppe des Kantonsspitals E._____ am 9. Dezember 2022 eine Gefährdungsmeldung eingereicht hatte (vgl. act. 2 ff. in KEMN.2022.357), eröffnete das Familiengericht Zurzach ein Kindesschutzverfahren. Da die Eltern sich in der Folge bereit dazu erklärten, auf freiwilliger Basis das Beratungsangebot der Beratungsstelle F._____ in Anspruch zu nehmen (vgl. act. 31 sowie 38 f. in KEMN.2022.357), wurde das Verfahren sistiert (vgl. act. 40 in KEMN.2022.357). Nach Eingang diverser Gefährdungsmeldungen (vgl. mittelbare Gefährdungsmeldung der Kantonspolizei Aargau vom 7. Mai 2023 [act.