Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz entnimmt den Akten: 1. Mit Entscheid vom 18. August 2023 errichtete das Familiengericht Zurzach für A._____ und B._____ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. 2. 2.1. Mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 an das Versicherungsgericht des Kantons Aargau, welche zuständigkeitshalber an das Familiengericht Zurzach weitergeleitet wurde, beantragten die Beschwerdeführer sinngemäss die Aufhebung der Beistandschaft.