Hauptverfahren XBE.2025.32 gemäss Honorarnote vom 14. Juli 2025 auf Fr. 1'483.15. Diese Honorarnoten erscheinen korrekt und angemessen und sind zu genehmigen. Insgesamt beträgt die Entschädigung der Kindsvertreterin damit Fr. 2'535.85. Die zweitinstanzlichen Verfahrenskosten summieren sich auf Fr. 4'035.85.