2.4.4. Indes gehen sowohl die Mutter (Verhandlungsprotokoll, S. 12, KEKV.2024.84, act. 261 Rückseite), als auch die Beiständin (Verhandlungsprotokoll, S. 15, KEKV.2024.84, act. 263) und auch die Betroffene selbst davon aus, dass sie nach einer gewissen Zeit selber den Kontakt zum Beschwerdeführer wieder suchen wird (Protokoll, S. 8, KEKV.2024.84, act. 142 Rückseite; auch Stellungnahme der Kindsvertreterin vom 11. Dezember 2024, S. 10, KEKV.2024.84, act.