2.4.3. Die Betroffene ist urteilsfähig, sie verweigert den Kontakt zum Beschwerdeführer derzeit konsequent und kategorisch (vgl. neben dem Protokoll der Kinderanhörung und den E-Mails der Beiständin zu den monatlichen Gesprächen auch die Eingabe der Kindsvertreterin vom 3. März 2025, S. 3, in XBE.2025.5). Vor dem Vorfall vom 30. August 2024 hat sie regelmässig Besuchs- und Ferienkontakt gehabt und sie verweigert seither den Kontakt aufgrund ihrer persönlichen Erfahrungen (Vorfall vom 30. August 2024 und vorherige Erlebnisse im Rahmen des Besuchsrechts). Die Betroffene brachte an ihrer Anhörung auch zum Ausdruck, dass es sie stört, wenn ihre Meinung übergangen wird.