141 Rückseite). Zu den Gründen, weshalb sie den Beschwerdeführer nicht besuchen wollte, führte sie unter anderem aus, er sei, als sie Heimweh nach ihrer Mutter gehabt und früher aus den Ferien habe zurückkehren wollen, "total ausgetickt" und habe ihr das Telefon wegegenommen und ihre Meinung nicht richtig akzeptiert (Protokoll, S. 4, KEKV.2024.84, act. 140 Rückseite). Auch habe sie sehr vorsichtig sein müssen, was sie mache oder sage (Protokoll, S. 5, KEKV.2024.84, act. 141). Es sei wie ein Minenfeld gewesen, wobei sie sogleich relativierte, dass diese Aussage etwas übertrieben sei, aber "von der Art her" (Protokoll, S. 10, KEKV.2024.84, act. 143 Rückseite).