Die Betroffene war unmittelbar nach dem Vorfall gemäss den Angaben der Arbeitskollegin der Mutter sehr ängstlich, sie hat gezittert und geweint (Erlebnisbericht vom 30. August 2024, S. 2, KEKV.2024.84, act. 14). Auch am darauffolgenden Montag, 2. September 2024, wirkte die Betroffene gegenüber der Beiständin sehr traurig und verängstigt. Bei weiteren Gesprächen mit der Beiständin am 11. September 2024 und 23. September 2024 wirkte die Betroffene noch immer sehr verängstigt (Eingabe der Beiständin vom 23. September 2024, S. 2 f., KEKV.2024.84, act. 3 f.). Offensichtlich hat der Vorfall die Betroffene verstört.