die Betroffene am Handgelenk packte und fortzog und die Betroffene daraufhin zu Schreien anfing. Ansonsten wäre es nicht plausibel, weshalb die Mutter, welche das Besuchsrecht vor diesem Vorfall toleriert hatte, auf die Strasse hätte eilen und es zum erwähnten Gerangel hätte kommen sollen. Dies erscheint umso wahrscheinlicher, als es bereits einmal, am 30. April 2021, bei einer Übergabe zu einer Eskalation gekommen ist, bei welcher der Beschwerdeführer (gegenüber der Mutter) handgreiflich geworden und deshalb wegen Tätlichkeiten verurteilt worden ist (vgl. Beilagen 4 und 5 zur Beschwerdeantwort der Mutter im Verfahren XBE.2025.5).