5.2. Die Beiständin nahm mit Eingabe vom 20. Mai 2025 zur Beschwerde Stellung. 5.3. Mit Eingabe vom 26. Mai 2025 beantragte die Kindsvertreterin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -8- 5.4. Mit Beschwerdeantwort vom 28. Mai 2025 beantragte die Mutter die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolgen. 5.5. Mit Eingabe vom 20. Juni 2025 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. 5.6. Am 7. Juli 2025 erfolgte eine weitere Eingabe der Mutter. 5.7. Am 28. Juli 2025 erfolgte eine weitere Eingabe des Beschwerdeführers.