3. Es sei die Beiständin gleichermassen zu verpflichten, umgehend, d.h. unter Angabe eines Zeithorizonts mit der Betroffenen konkrete Vorschläge auszuarbeiten wie und wann die Kontaktaufnahme zum Beschwerdeführer ausgestaltet werden kann (zunächst telefonisch, E-Mail oder Brief und dann persönlich). 4. Subeventualiter sei die Mediation (kindorientierte Beratung) bei der Beratungsstelle G._____ oder anderer geeigneter Stelle fortzuführen und mit den Kindseltern einen tragfähigen und längerfristig gültigen Betreu- ungs- und Ferienplan auszuarbeiten.