4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zuzgl. MWST zulasten der Kindsmutter und Beschwerdegegnerin." Es wurde das Verfahren XBE.2025.5 eröffnet. 4.2. Am 17. Februar 2025 reichte die Beiständin ihre E-Mail vom gleichen Tag an die Eltern der Betroffenen ein. 4.3. Mit Beschwerdeantwort vom 27. Februar 2025 beantragte die Mutter die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf eingetreten werden könne, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4.4. Mit Stellungnahme vom 3. März 2025 beantragte die Kindsvertreterin die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 4.5. Mit Eingabe vom 17. März 2025 nahm der Beschwerdeführer erneut Stellung.