Der Entscheid wurde den Verfahrensbeteiligten zunächst im Dispositiv (mit einer Kurzbegründung) eröffnet. 4. 4.1. Mit Eingabe vom 27. Januar 2025 erhob der Beschwerdeführer gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: " 1. Es sei der vorliegenden Beschwerde / dem Entscheid der Vorinstanz die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. 2. -6-