- mit der Betroffenen mindestens einmal im Monat (beginnend im Januar 2025) ein Gespräch (persönlich oder telefonisch) zu führen und mit ihr über die aktuelle Situation und die Kontaktmöglichkeiten zum Vater zu sprechen sowie die Eltern über den Inhalt des Gesprächs zu informieren; - den Kontakt zwischen der Betroffenen und dem Vater zu fördern (bspw. durch direkten Briefverkehr, telefonischen Kontakt, E-Mail, WhatsApp-Nachrichten etc.); - unter Wahrung des Kindeswohls und einem vorgängigen Gespräch