4. Eventualiter sei während zwölf Monaten eine einmal-monatliche stattfindende Telefonkonferenz mit der Mediatorin der Beratungsstelle G._____ anzuordnen, anlässlich welcher kontroverse Themen zwischen den Eltern diskutiert und eine Lösung erarbeitet werden soll, wobei die Dauer der Telefonkonferenz nach Möglichkeit nicht länger als eine Stunde betragen sollte. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich Mehrwertsteuer […], zu Lasten der Kindsmutter oder dem Staat."