27. Januar 2025 überbrachten, Stellungnahme (act. 9 f. in KEMN.2025.9) vom Vater erhobenen Vorwürfe gegen die Beschwerdeführerin sind erheblich. So werde der Betroffene gemäss dem Vater zuhause bei der Beschwerdeführerin geschlagen und unterdrückt. Er bekomme von der Beschwerdeführerin in keiner Weise Liebe oder Geborgenheit. Der Betroffene werde von der Beschwerdeführerin und deren Partner nicht beachtet und von der Familie offensichtlich ausgeschlossen. Die gesamte Familie des Partners wisse nichts von der Existenz des Betroffenen. Bei Besuchen der Familie würden seine Habseligkeiten in Müllsäcken im Keller verstaut.