Für sie sei dieses Verfahren ohne anwaltliche Begleitung kaum zu bewältigen. Ausserdem nehme der Vater jeweils einen juristischen Beistand in Anspruch und bringe in seinen Eingaben teils anwaltlich fundierte Argumente vor, weshalb auch der Grundsatz der Waffengleichheit die Einsetzung eines unentgeltlichen Rechtsvertreters gebiete.