Umplatzierung des Betroffenen sei ein sehr starker Eingriff in die Rechtsposition der Beschwerdeführerin und des Betroffenen. Es stehe das Kindeswohl auf dem Spiel und ein Obhutsentzug wäre eine schwerwiegende Massnahme. Die Beschwerdeführerin verfüge über keinerlei juristische Kenntnisse und über keine abgeschlossene Berufslehre. Sie lebe seit Jahren von der Sozialhilfe und sei beruflich nicht integriert. Für sie sei dieses Verfahren ohne anwaltliche Begleitung kaum zu bewältigen.