1.2. Nachdem die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 20. März 2025 ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellte, verfügte der Präsident des Familiengerichts Aarau am 25. März 2025 (KEMN.2025.9): " 1. Der Gesuchstellerin wird die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten gewährt. 2. Das Gesuch um Einsetzung von MLaw Julian Burkhalter, Rechtsanwalt, als unentgeltlicher Vertreter wird abgewiesen. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 4. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen."