1. 1.1. A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und B._____ (nachfolgend: Vater) sind die unverheirateten und getrennt lebenden Eltern von C._____ (nachfolgend: Betroffener), geboren am tt.mm. 2018. Der Betroffene steht unter der gemeinsamen elterlichen Sorge und unter der alleinigen Obhut der Beschwerdeführerin. Nachdem der Vater am 6. Januar 2025 eine Gefährdungsmeldung erstattete, eröffnete das Familiengericht Aarau ein Verfahren zur Prüfung von kindesschutzrechtlichen Massnahmen (act. 1 ff. in KEMN.2025.9).