2.4. Der neuen Beiständin wird aufgetragen, so oft wie nötig (bei ausserordentlichen Vorkommnissen), mindestens aber für die Periode vom 1. Februar 2025 bis 31. Januar 2027 den Bericht und die Rechnung zu erstatten und diese dem Familiengericht Brugg bis spätestens 30. April 2027 unaufgefordert einzureichen. 3. Es werden keine Gerichtskosten erhoben." 4.4. Gegen diesen ihm am 13. März 2025 in begründeter Ausfertigung zugestellten Entscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. April -4-