3.2. Mit Bescheid vom 15. August 2023 lehnte das Familiengericht Brugg die Übernahme der Beistandschaft abermals ab. 3.3. Mit Eingabe vom 3. Oktober 2023 erklärte sich die KESB Q._____ als damit nicht einverstanden und ersuchte um eine nochmalige Prüfung. 3.4. Mit Schreiben vom 17. Oktober 2023 teilte das Familiengericht Brugg mit, es halte an der Ablehnung der Übernahme fest. 4. 4.1. Mit Eingabe vom 14. November 2024 ersuchte die KESB Q._____ das Familiengericht Brugg nochmals um die Übernahme der Beistandschaft. 4.2. Am 29. November 2024 hörte der Präsident des Familiengerichts Brugg den Beschwerdeführer mündlich an. -3-