3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST) zu Lasten des Staates." 2.2. Das Familiengericht Rheinfelden verzichtete mit Schreiben vom 15. April 2025 (Postaufgabe: 16. April 2025) auf eine Vernehmlassung unter Hinweis auf die Begründung des erstinstanzlichen Entscheids. 2.3. Mit Eingabe vom 29. April 2025 stellte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um Akteneinsicht. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz zieht in Erwägung: