2.5. die zustimmungsbedürftigen Geschäfte gemäss Art. 416 ZGB jeweils dem Familiengericht zu unterbreiten. 3. Die Handlungsfähigkeit von A._____ wird (zivilrechtlich) nicht eingeschränkt. 4. Zum Beistand wird D._____, Berufsbeistandschaft Q._____, […], ernannt.