__ eine schwere Straftat. Ab dem 9. Juni 2006 befand sich der Betroffene in Untersuchungshaft und später im Strafvollzug bzw. im Massnahmevollzug. Die für den 12. April 2007 ursprünglich geplante "Umsetzung" des Betroffenen in die Asylunterkunft S._____ ist aufgrund der Untersuchungshaft nicht erfolgt. Seit 23. Juni 2020 befindet sich der Betroffene in der Institution B._____ in T._____ zum Vollzug seiner stationären Massnahme.