Seit Sommer 2024 fanden aufgrund der konsequent ablehnenden Haltung der Betroffenen keine begleiteten Besuchskontakte mehr statt. Auch wiederholte Gespräche der Besuchsbegleitung führten zu keiner Veränderung dieser Haltung. Vor diesem Hintergrund wäre ein gegen den ausdrücklichen und beständigen Willen der Betroffenen erzwungener Besuchskontakt mit den Anforderungen an das Kindeswohl derzeit nicht vereinbar – insbesondere, da ihre Reaktionen erkennbar auf selbst erlebte belastende Ereignisse zurückzuführen sind.