Insbesondere hat auch die Betroffene 2 – trotz ihres jungen Alters – unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich vor dem Beschwerdeführer fürchte und hierfür konkrete und nachvollziehbare Gründe genannt. Die Angst der beiden Betroffenen ist weder irrational noch fremdbestimmt, sondern beruht auf eigenen Erfahrungen im Zusammenhang mit familiärer Gewalt sowie dem Verhalten des Beschwerdeführers ihnen, ihrer Mutter und den früheren Besuchsbegleitungspersonen gegenüber. Seit Sommer 2024 fanden aufgrund der konsequent ablehnenden Haltung der Betroffenen keine begleiteten Besuchskontakte mehr statt.