Ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und den Betroffenen konnte in den letzten Jahren trotz intensiver Bemühungen nicht aufgebaut werden. Beide Betroffenen haben ihren Willen, keine Besuche mehr beim Beschwerdeführer wahrnehmen zu wollen, in konstanter und klarer Weise geäussert. Insbesondere hat auch die Betroffene 2 – trotz ihres jungen Alters – unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich vor dem Beschwerdeführer fürchte und hierfür konkrete und nachvollziehbare Gründe genannt.