5.3. Im Zwischenbericht vom 20. Mai 2024 hält die Besuchsbegleitungsorganisation fest, dass es relevant sei, die Äusserungen der Kinder ernst zu nehmen, da diese bereits mehrfache häusliche Gewalt (mit-)erlebt hätten. Ausserdem sei fraglich, inwiefern der Beschwerdeführer sich in Situationen, in denen er emotional herausgefordert sei, beruhigen könne und adäquat auf die Betroffenen reagieren könne (S. 3 des Zwischenberichts der Besuchsbegleitungsorganisation vom 20. Mai 2024).