69 in KEMN.2023.150). Während der früheren konfliktreichen Situationen zwischen dem Besuchsbegleiter und dem Beschwerdeführer hatte die Betroffene 2 gemäss dem Besuchsbegleiter häufig auch Angst vor dem Beschwerdeführer und seinen Reaktionen (Bericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 9. November 2023, act. 70 in KEMN.2023.150). Die Angst vor dem Beschwerdeführer ist bei der Betroffenen 2 nach wie vor präsent. Gegenüber dem Besuchsbegleiter äusserte sie am 3. Juli 2024, sich beim Beschwerdeführer nicht wohlzufühlen. Seit Sommer 2024 verweigert sie die begleiteten Besuche beim Beschwerdeführer.