Auch trauen sie sich nach wie vor nicht, ihre Gefühle gegenüber dem Beschwerdeführer ehrlich zu äussern. Anlässlich der Kinderanhörung führte der Betroffene 1 aus, er und die Betroffene 2 würden sich bei den Besuchen grosse Mühe geben, damit der Beschwerdeführer nicht böse werde. Die Betroffene 2 bestätigte früher ebenfalls, auf die Frage nach einer Ausdehnung der Besuchszeiten im Sinne des Beschwerdeführers geantwortet zu haben, damit dieser nicht schimpfe (Bericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 9. November 2023, act. 69 in KEMN.2023.150). Die Besuche der Betroffenen sind nach dem Dargelegten nach wie vor mit Angst verbunden. Die Betroffenen konnten auch im Rahmen einer Be-