4.4.4. Im Vergleich zu 2023, als die impulsiven und fordernden Verhaltensweisen des Beschwerdeführers die Zusammenarbeit mit der Besuchsbegleitungsorganisation erheblich beeinträchtigten, verlaufen die Besuche seit November 2023 konfliktfrei. Dies bedeutet allerdings nicht, dass die Vorbehalte der Betroffenen gegenüber dem Beschwerdeführer nicht mehr bestehen. An ihrer Haltung gegenüber dem Beschwerdeführer hat sich nichts verändert. Auch trauen sie sich nach wie vor nicht, ihre Gefühle gegenüber dem Beschwerdeführer ehrlich zu äussern.