gegenüber ihnen und der Familie nicht verzeihen. Die Weigerungshaltung bzw. der tatsächliche Widerstand der Betroffenen intensivierte sich nach dem Antrag des Beistands vom 6. Juni 2024, die Besuche unbegleitet anzuordnen (vgl. Verlaufsbericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 25. September 2024). Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag des Beistands bei den Betroffenen erhebliche Angst ausgelöst hat, da sie im Rahmen eines unbegleiteten Besuchsrechts keinen Schutz mehr durch eine Besuchsbegleitung hätten.