Gegenüber dem Beschwerdeführer verhalten sie sich jedoch angepasst und freundlich, wirken aufgeschlossen und lassen sich auf Gespräche mit dem Beschwerdeführer ein (S. 2 f. des Zwischenberichts der Besuchsbegleitungsorganisation vom 20. Mai 2024). Bereits aus dem Bericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 9. November 2023 wird aus den unterschiedlichen Aussagen der Betroffenen in Anund Abwesenheit des Beschwerdeführers deutlich, dass sie ihm gegenüber zu wenig Vertrauen aufbringen, um ihre Emotionen ehrlich zu äussern (act. 69 in KEMN.2023.150).