Auch in jüngster Vergangenheit zeigte sich der Beschwerdeführer wenig kooperativ und nicht in der Lage, Anordnungen zu befolgen, als er den Betroffenen am 18. und 25. Juni 2025 auf ihrem Schulweg nachstellte. Dies löste bei ihnen Angst aus und führte zu Unsicherheiten (vgl. Eingaben der Mutter vom 19. und 26. Juni 2025). Die - 12 - Kooperationsfähigkeit des Beschwerdeführers hat sich im Vergleich zu früher verbessert, ist aber nach wie vor eingeschränkt.