Zwischenzeitlich beruhigte sich die Situation. Gemäss dem Zwischenbericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 20. Mai 2024 erweisen sich sowohl der Beschwerdeführer als auch die Mutter in Bezug auf die Kommunikation rund um die Organisation des Besuchsrechts, welche ausschliesslich über den Besuchsbegleiter laufe, als zuverlässig und kooperativ. Die Besuche würden seit November 2023 vorwiegend konfliktfrei stattfinden und der Beschwerdeführer könne seine Emotionen besser kontrollieren als zu Beginn der Begleitung.