organisation vom 25. September 2024 ist zudem zu entnehmen, dass die Mutter versucht habe, die Betroffenen für die Besuche beim Beschwerdeführer zu motivieren und ihnen gut zuzureden. Die aktenkundigen Beobachtungen der Besuchsbegleitungsorganisation lassen in der jüngeren Vergangenheit nicht auf eine Ambivalenz der Mutter gegenüber den begleiteten Besuchen bzw. auf eine negative Beeinflussung der Betroffenen durch die Mutter schliessen. Dies bestätigen selbst die Betroffenen an ihrer Kinderanhörung vom 24. September 2024. So führte die Betroffene 2 aus, dass die Mutter versuche, sie davon zu überzeugen, zum Beschwerdeführer zu gehen.