Der Betroffene 1 mache sehr deutlich, dass er keine Besuche mit dem Beschwerdeführer durchführen möchte. Er mache dies nur, weil er auf die Betroffene 2 aufpassen müsse und er sie nicht allein zum Beschwerdeführer gehen lassen wolle (S. 2 des Zwischenberichts der Besuchsbegleitungsorganisation vom 20. Mai 2024). Im weiteren Verlauf weigerten sich die Betroffenen zunehmend, an den begleiteten Besuchen beim Beschwerdeführer teilzunehmen (vgl. Verlaufsbericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 25. September 2025).