Besuche (mit nur noch begleiteten Übergaben) zwischen dem Beschwerdeführer und den Betroffenen. Im Zwischenbericht der Besuchsbegleitungsorganisation vom 20. Mai 2024 wird im Wesentlichen ausgeführt, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine klare Empfehlung zu unbegleiteten Besuchen möglich sei, da die Äusserungen der Betroffenen sehr ambivalent seien und sich trotz konfliktfreier Besuche wenig an ihrer Haltung verändert habe. Aus ihrer Sicht sei es relevant, die Äusserungen der Betroffenen ernst zu nehmen, da diese bereits mehrfach häusliche Gewalt (mit-)erlebt hätten.