Gemäss den glaubhaften Aussagen der Betroffenen, habe der Beschwerdeführer sie in der Vergangenheit und im letzten Jahr immer wieder beleidigt, angeschrien und sogar geschlagen. Dieses Verhalten, zumindest das Beleidigen und Schreien, habe der Beschwerdeführer gemäss den Betroffenen auch anlässlich der Besuche weitergeführt. Der Beschwerdeführer übe mit seiner penetranten Art immensen Druck auf die Betroffenen aus. Der Beschwerdeführer sei bereits anlässlich des vorangegangenen "KESR-Verfahrens" als laut und aggressiv aufgefallen.