3.5. Die Mutter hielt mit Stellungnahme vom 11. Juni 2025 an ihren Ausführungen der Beschwerdeantwort vom 30. April 2025 fest. 3.6. Mit Eingaben vom 19. und 26. Juni 2025 teilte die Mutter mit, dass der Beschwerdeführer den Betroffenen aufgelauert habe. Die Betroffenen hätten Angst, wenn sie das Haus respektive die Schule verliessen und der Beschwerdeführer ihnen nachstelle. Der Beschwerdeführer habe den Willen der Betroffenen, ihn nicht zu sehen, zu akzeptieren. 3.7. Am 11. Juli 2025 reichte der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers ein von diesem persönlich verfasstes Schreiben an das Gericht ein. -6-