e) Den Betroffenen als Ansprechperson zur Verfügung zu stehen; f) in regelmässigen Abständen (ca. drei Mal pro Jahr) sogenannte "Erinnerungskontakte" zu installieren, bei welchen die Betroffenen mit der Beistandsperson besprechen können, wo sie in Bezug auf die Beziehungsgestaltung zu ihrem Vater stehen und was ihre Bedürfnisse sind, nötigenfalls die Betroffenen bei der Wiederaufnahme von Kontakten zum Vater zu unterstützen; g) für die Betroffenen eine psychologische Begleitung aufzugleisen; h) in regelmässigen Austausch mit der behandelnden Therapeutin / dem behandelnden Therapeuten zu stehen.