2.3. Mit Eingabe vom 26. August 2024 ersuchte der Beistand das Familiengericht Zurzach um Sistierung des Besuchsrechts des Vaters. Dem Beistand solle weiterhin die Aufgabe erteilt werden, die Kommunikation zwischen den Eltern zu fördern. Er solle auch als Ansprechperson für die Kinder fungieren und bei Bedarf eine Therapie aufgleisen. Es solle sodann eine Beratungsweisung erteilt werden mit dem Ziel, eine gemeinsame Erziehungshaltung zu erarbeiten.