1.2. Mit Eheschutzentscheid des Präsidiums des Familiengerichts Zurzach vom 13. Juni 2022 (SF.2022.6) wurden die Betroffenen unter die Obhut der Mutter gestellt. Der Vater wurde berechtigt erklärt, die Betroffenen während den ersten drei Monaten an einem halben Tag jedes zweite Wochenende auf eigene Kosten zu oder mit sich auf Besuch zu nehmen, wobei die Besuche so lange als nötig begleitet stattzufinden haben. Für die darauffolgenden drei Monate wurde der Vater berechtigt erklärt, die Betroffenen einen ganzen Tag jedes zweite Wochenende zu oder mit sich auf Besuch zu nehmen.