Am 2. November 2021 teilte der Betroffene dem Familiengericht Lenzburg mit, dass er sich scheiden lassen möchte. Seine Frau mache mit dem Geld, was sie wolle. Sie bereichere sich. Es gehe um Millionen, da müsse man doch aufpassen. In der Folge widerrief er mit eigenhändig verfasstem Schreiben vom 16. Dezember 2021 seinen Vorsorgeauftrag vom 7. November 2017, mit welchem er die Beschwerdeführerin als Vorsorgebeauftragte eingesetzt hatte (vgl. Akten im Verfahren KEMN.2021.424 und act. 152 ff.). Anlässlich der vorinstanzlichen Anhörung vom 16. Mai 2024 führte der Betroffene aus, er wisse nicht, ob er noch verheiratet sei. Er wisse nicht, wo die Scheidungspapiere seien (act. 107 und 109 in