Die Kinder des Betroffenen aus seiner ersten Ehe bringen vor, die Beschwerdeführerin sei nur noch auf dem Papier seine Ehefrau. Er habe nach der Trennung die Scheidung eingereicht und dann wieder zurückgezogen (act. 181 und 168 ff. in KEMN.2024.359; Protokoll vom 22. Januar 2025, S. 7, in KEFU.2025.1). Das Vertrauensverhältnis zur Beschwerdeführerin sei zerrüttet. Der Betroffene sei zu gebrechlich, um lediglich mit einem täglichen Telefonat und einem kurzen Besuch angemessen betreut zu werden. Mehr würde die Beschwerdeführerin nicht leisten.