4.3. Den Akten ist zu entnehmen, dass der Betroffene und die Beschwerdeführerin seit einem längeren stationären Aufenthalt des Betroffenen in der Klinik D._____ im Jahr 2021 keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen. Die Ehefrau war damals nicht bereit, die Verantwortung bei einer Rückkehr des Betroffenen nach Hause zu übernehmen (Protokoll vom 20. Juli 2021, S. 4 und 6, in KEMN.2021.424).