12. Einer allfälligen Beschwerde wird die aufschiebende Wirkung entzogen." 2. 2.1. Gegen diesen ihr am 14. März 2025 zugestellten Entscheid im Dispositiv erhob die Ehefrau des Betroffenen, A._____ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), mit Eingabe vom 19. März 2025 Beschwerde beim Obergericht des Kantons Aargau und beantragte: " Es sei Ziff. 12 des Entscheides vom 13. März 2025 aufzuheben und es sei einer Beschwerde der Beschwerdeführerin die aufschiebende Wirkung zu erteilen. -4- Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten des Beschwerdegegners, eventuell des Betroffenen."