9. Dem Beistand wird aufgetragen, den ordentlichen Bericht und die Rechnung für die Periode vom 13. März 2025 bis 28. Februar 2027 zu erstatten und diese dem Familiengericht bis spätestens 31. Mai 2027 unaufgefordert (im Doppel) einzureichen. 10. Die Gerichtskosten von CHF 375.00 werden dem Betroffenen auferlegt. Vorbehalten bleibt die Verrechnung allfälliger weiterer fallbezogener Auslagen. Die Gerichtskosten erhöhen sich um CHF 125.00, wenn der Entscheid begründet werden muss. 11. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.